Drei Generationen betrieblicher Weiterbildung
(n. Hölterhoff/Becker)
Inhalt:
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Institutionalisierungsphase
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Differenzierungsphase
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Integrationsphase
Erste Generation:
Institutionalisierungsphase
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Weiterbildung beginnt damit, dass ein Mitarbeiter der Personalabteilung
mit dieser Aufgabe nebenamtlich betraut wird oder ein hauptamtlicher Mitarbeiter
ein Weiterbildungsreferat aufbaut. Zunächst wird dieser sich auf externe
Seminarempfehlungen stützen, weil er den Bedarf noch nicht abzuschätzen
vermöge. Dies kann nur der Vorgesetzte. Es fehlt noch am richtigen
Rollenverständnis, an Bildungsgrundsätzen, Bedarfsanalysen sowie
an Erfolgskontrollen.
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Hin und wieder erfolgen Weiterbildungen sogar nach dem "Lästigkeitswert"
des Mitarbeiters oder als Belohnung für seine Pflichterfüllung.
Zweite Generation:
Differenzierungsphase
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Bildungspolitische Grundsätze als Basis und Leitlinie, orientiert
am Unternehmenszweck sind zu Beginn dieser Phase notwendig,
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Wichtig sind gute Beziehungen zwischen den Vorgesetzten aller Bereiche
und dem Weiterbildungsbeauftragten .
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Bildungsbeauftragte sollten die Kooperation zwischen den Mitarbeitern und
der Weiterbildungsabteilung gewährleisten.
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Mitarbeiter vor Ort mit der zusätzlichen Funktion des Weiterbildungsbeauftragten
hätten auch die Aufgabe, Kommunikationspartner des Managements zu
sein. Hauptamtliche Weiterbildungsbeauftragte könnten auch eine Stabsabteilung
ohne Weisungsbefugnis bilden (BERTELSMANN in Gütersloh). Im Ausbildungsbereich
gäbe es hauptamtliche und nebenamtliche Ausbilder - dies sei im Weiterbildungsbereich
entsprechend.
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Träger der Weiterbildung sind nach H./B. in der Differenzierungsphase
die Vorgesetzten, die Mitarbeiter, die Bildungsbeauftragten und die Mitarbeiter
der Weiterbildungsabteilung.
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Die Bildungskonzeption solle mit dem Betriebsrat zusammen erarbeitet werden
- folgende Grundsätze sind dabei zu beachten:
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Der individuelle, betriebliche und der gesellschaftliche Bedarf müsse
berücksichtigt werden
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Mitarbeiterentwicklung müsse vor Ort geschehen, sei nicht delegierbar,
bedürfe der unmittelbaren und freiwilligen Mitarbeit der Betroffenen
und der Unterstützung der Weiterbildungsabteilung.
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Der Funktionszyklus beinhaltet, den Bildungsbedarf zu analysieren, aus
übergeordneten Zielsetzungen Bildungsziele abzuleiten, operationale
Lernziele zu formulieren, Bildungsmaßnahmen organisatorisch und methodisch-didaktisch
zu planen, sie zu realisieren und ihre Ergebnisse zu kontrollieren.
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Zur Lernerfolgskontrolle gehöre darüber hinaus die Transferkontrolle.
Dritte Generation: Integrationsphase
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In dieser Phase kommt den Aufgaben des Bildungsberaters vor Ort die Aufgabe
zu, Mitarbeiter und Vorgesetzte zu befähigen, Probleme zu identifizieren,
zu analysieren und selbst zu lösen. Sie werden damit zu Prozessberatern.
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Nach dem bedarfsorientierten Ansatz der zweiten Phase ist jetzt das
nachfrageorientierte Training zu entwickeln.
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Nach der IST-Aufnahme vollzieht sich der weitere Ablauf mit Abweichungsanalyse,
Zielvereinbarung, Maßnahmeplanung, Durchführung und Erfolgskontrolle.
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Erfolgskontrolle erfolge in dieser dritten Phase am konkreten Problem in
der jeweiligen Organisationseinheit.
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Die Transferproblematik fällt in dieser Generation weg,
die Grenzen zu den ersten beiden Phasen sind aber fließend.
Die Entwicklung ist nicht abgeschlossen.
Quellen:
Herbert Hölterhoff und Manfred Becker:
Aufgaben und Organisation der betrieblichen Weiterbildung
aus dem Handbuch der Weiterbildung für die Praxis in Wirtschaft
und Verwaltung, Bd. 3; München / Wien 1986, S. 14-42
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