1.9 Ausarbeiten einer Musterlösung
Zwecke:
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Kontrollmöglichkeit für zweiten Fachprüfer
(Objektivität)
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Heilsam zur Selbstüberprüfung des Prüfenden.
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Günstig, um nachträglich Transparenz herzustellen.
Erstellung:
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Herstellen unter vergleichbaren Bedingungen wie die Prüflinge,
da kein Vorlauf wie bei psychologischen Tests möglich
© Claus-Henning Ammann 2002, www.multimedia-pflege.de