Nach dem Leistungsprinzip hängt die Position in der Gesellschaft von der individuellen Leistung ab. Als Ordnungsprinzip der Gesellschaft basiert es auf folgenden Grundsätzen (n. Jürgens 1997, S. 10):
1.: Es fehlen allgemeinverbindliche
Maßstäbe für Leistung.
(Diese Tatsache allein führt schon zu Objektivitätseinbußen.)
2.: Es gilt gesellschaftlich
nicht ausschließlich das Leistungsprinzip. Es herrscht Chancen-Ungleichheit.
(Für die Besetzung von Stellen ist beispielsweise auch Geburt,
Dauer der Zugehörigkeit, Ideologie, Bekanntheit und Beliebtheit sowie
Sozialprestige von Bedeutung (Sacher 96, S. 4)). Diesbezüglich ist
also Chancengleichheit nicht gegeben.)
3. Das gesellschaftliche Leistungsprinzip
auf Konkurrenz ausgerichtet.
(Schule und Ausbildung sind nicht primär auf
Konkurrenz
ausgerichtet. Hier gelten Bildungsziele, insbesondere Demokratiefähigkeit und Mitmenschlichkeit)
Diese Thesen besagen, dass die Gesellschaft lediglich
als leistungsorientiert bezeichnet werden kann, und dass diese Orientierung
nicht bruchlos auf Schule übertragen werden kann (Jürgens
1999, in PÄD 1/99, S. 47 ff.).
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