Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung umfasst den Einsatz in folgenden Kliniken:
- Allgemeine Medizin und medizinische Fachbereiche einschl.
Pflege alter Menschen und Alterskrankheiten 900 Std.
- Allgemeine Chirurgie und chirurgische Fachgebiete 750 Std.
- Gynäkologie, Wochen- und Neugeborenenpflege 350 Std.
- Psychiatrie, Kinderkrankenpflege und Kinderheilkunde sowie
in der Gemeinde-krankenpflege (Hauskrankenpflege) oder
entsprechenden Einrichtungen des Gesundheitswesens. 400 Std.
Bei der Verteilung der Gesamtstundenzahl von 400 sind die einzelnen
Bereiche entsprechend ihrer Bedeutung und der organisatorischen
Möglichkeiten der Krankenpflegeschule angemessen zu berücksichtigen.
Zur Verteilung auf die Bereiche 1-4 600 Std.Stunden, insgesamt 3000 Std.
Einsätze in Funktionsbereichen sollen nicht vor dem zweiten Ausbildungsjahr erfolgen.
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Theoretische Ausbildung
Diese umfasst folgende Lehrfächer:
- Berufs-, Gesetzes- und Staatsbürgerkunde 120 Std.
- Hygiene und med. Mikrobiologie 120 Std.
- Biologie, Anatomie und Physiologie 120 Std.
- Fachbezogene Physik und Chemie 40 Std.
- Arzneimittellehre 60 Std.
- Allgemeine und spezielle Krankheitslehre einschl.Vorsorge, Diagnostik,
Therapie und Epidemiologie 360 Std.
- Grundlagen der Psychologie, Soziologie und Pädagogik 100 Std.
- Krankenpflege 480 Std.
- Grundlagen der Rehabilitation 20 Std.
- Einführung in die Organisation und Dokumentation im Krankenhaus 30 Std.
- Sprache und Schrifttum 20 Std.
- Erste Hilfe 30 Std.
100 Std. können auf die Fächer 1 - 12 verteilt werden. Die staatliche Prüfung
umfasst einen schriftlichen, mündlichen und praktischen Teil und wird vor dem
Prüfungsausschuss abgeschlossen.
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Für das Ausbildungsverhältnis sind das Krankenpflegegesetz vom 04.06.1985
sowie der Tarifvertrag zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Lernschwestern
und Lernpfleger in der jeweils gültigen Fassung maßgebend.
Mit der Aufnahme in die Krankenpflegeschule verpflichtet sich der Schüler,
an den vorgeschriebenen Ausbildungsveranstaltungen teilzunehmen, ferner
die ihm im Rahmen der Ausbildung aufgetragenen Verrichtungen sorgfältig
auszuführen und die für die Beschäftigten im Krankenhaus
geltenden Bestimmungen über die Schweigepflicht einzuhalten und über
Betriebsgeheimnisse Stillschweigen zu wahren. Die Schüler erhalten
folgendes Ausbildungsgeld (monatlich / brutto, Stand 01.09.01):
im 1. Ausbildungsjahr DM 1.365,05 DM
im 2. Ausbildungsjahr DM 1.476,47 DM
im 3. Ausbildungsjahr DM 1.655,98 DM
Die Schüler unterliegen den Bestimmungen der gesetzlichen Sozialversicherung.
Die ersten 6 Monate nach Lehrgangsbeginn gelten als Probezeit.
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- Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.
- Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden
- aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist,
- vom Schüler mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn er die Berufsausbildung
aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will.
Die Kündigung muss schriftlich, im Falle der Nr. 2 unter Angabe der Kündigungsgründe,
ausgesprochen werden.Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam,
wenn die ihr zugrunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigten länger
als zwei Wochen bekannt sind.
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