Freitisch und Bett waren Benefizien, die ein Student erlangen konnte, um damit ein Studium zu beginnen (Anton Reiser in Karl Philip Moritz' Autobiographie, 70er Jahre des 18. Jahrhunderts).
Universität: Grundlage für den Eintritt in ein Staatsamt. Daher Überprüfung der Tüchtigkeit, um unbemittelte Gelehrte von der Universität fernzuhalten. Die Untüchtigen durften zwar die Universität besuchen, bekamen aber keine Benefizien oder Aussichten auf ein Staatsamt. Ab 1812 galt:
Ende des 19. Jahrhunderts 5-stufige Skala:
I sehr gut,
II gut,
III genügend,
IV noch nicht genügend (nur mittelmäßig, mangelhaft),
V ungenügend
Das Abitur ließ sich mit dem Fachklassensystem nicht mehr vereinbaren. Die in allen Fächern gleichmäßige Schulbildung konnte nur mit Jahrgangsklassen gelingen.
Evangelische Landesteile: Wissenskanon der Haltungen
und Tugenden in Verbindung mit Fertigkeiten des Lesens, Schreibens und
einfachen Rechnens sowie Kenntnis von Bibel, Katechismus und Gesangbuch.
Koppelung von Abgangszeugnis und Konfirmation wurde zur
Statuspassage. In katholischen Landesteilen: Ohne Abgangsschein der Schule:
negative Sanktionen.
In der Volksschule gab es Ende des 19. Jhd. nur gute
Noten, hingegen wurde bei den höheren Schülern stark differenziert.
Die Volksschule konnte keine Privilegien vergeben.
Ein flächendeckender Schulbesuch war in Deutschland
erst Ende des 19. Jahrhunderts gegeben. In Preußen wurde die Schulpflicht
von Friedrich Wilhelm I. begründet (die Behörden sollen die Menschen
zur Erkenntnis Gottes bringen) und von Friedrich dem Großen (Friedrich
II.) umgesetzt, der 1763 durch das "General-Landschul-Reglement"
alle Kinder der Städte und der Dörfer zum Schulbesuch verpflichtete
und
die Anerkennung des Lehrerstandes brachte.
Folge der Zusammenfassung in Jahrgangsklassen.
Quellen: Kraul, M. in PÄD 3/95, S. 31 ff., Teutz 1901, S. 136 und Kron 1994, S. 194
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